Identifikation |
Signatur: | A 53, H Nr. 7 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Adam, Otto, Georg, Caspar und Simon (von) Hacke, Herren auf Oberthau und zu Calbe/S., Söhne und Erben des Caspar (von) Hacke (Beklagte)
Melchior und Ernst von Wettin, Herren auf Maxdorf bei Zabitz (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Von 1550 bis 1560 war Jacob Hacke der vormundschaftliche Verwalter des Gutes Maxdorf für die Brüder Melchior und Ernst von Wettin. Nach Ablauf der Vormundschaft wurde Hacke verklagt (neben ihm auch Busso von Homburg und Ernst von Wettin, deren Erben aber in diesen Prozess nicht einbezogen wurden), dass er das Gut vernachlässigt und heruntergewirtschaftet hätte. Zum Zeitpunkt des Urteils der erzbischöflichen Kanzlei zu Halle/S. war Jacob Hacke erblindet und stumm. Durch seinen baldigen Tod mußte sein Bruder Caspar in den Prozess eintreten; sein ebenfalls plötzlicher Tod brachte dessen Söhne in diese Verzugsposition, gegen die wegen Fristenverstreichung Schadensersatz auferlegt wurde, ohne dass es zu einer wirksamen Verteidigung gekommen war. Vor dem Reichskammergericht legten die Hacke-Brüder Anhaltspunkte vor, die an den Forderungen der Brüder von Wettin Zweifel aufkommen ließen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1562 - 1584 |
Umfang: | 12 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | H 147 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2639783 |
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