Identifikation |
Signatur: | A 53, H Nr. 3 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Cuno Hahn, Herr auf Basedow und Mückenburg und Inhaber des gräflich mansfeldischen Hauses und Amtes Seeburg (Kläger)
Ernst von Mandelsloh, Obrist und Herr auf Hedersleben (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis ad purgandum auf den Landfrieden
Am 21.08.1578 wurde Cuno Paris Hahn, Sohn des Klägers, durch den Diener des Ernst von Mandelsloh, Christoff Reinecke, in Notwehr erschossen. Seit Cuno Hahn das Haus und Amt Seeburg innehatte, gab es zwischen den beiden Herren Streit um die Grenzen ihrer Jagdgerechtigkeiten, da beide Besitzverträge sich überschnitten. So kam es zwischen beiden zu gegenseitigen Übergriffen, die aber relativ glimpflich abliefen. Als am 21.08.1578 Cuno Paris Hahn mit vier Knechten mehrere Knechte des von Mandelsloh angriff, war der langgediente Kavallerist Christoff Reinecke beim Kampf der schnellere Schütze. Er versorgte zwar noch den tötlich getroffenen Hahn, der sich sterbend für den Überfall bei Reinecke entschuldigte, konnte aber sein Leben nicht erhalten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1574 - 1582 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | H 34a |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2639779 |
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