Identifikation |
Signatur: | A 53, G Nr. 50 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Albrecht Gugell, Bürger zu Eisleben (Kläger)
Caspar von Gutteshausen, Herr auf Holzzelle (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Im Zuge von Schuldenregelungen der Grafen von Mansfeld wurde Caspar von Gutteshausen durch Gerichtsbeschluß der Kanzlei des Erzbistums Magdeburg in den Besitz des ehemaligen Klosters Holzzelle eingewiesen. Er zahlte 22.000 Gulden für den auf 36.446 Gulden geschätzten Besitz und sollte bis zur Erfüllung seiner Forderungen an die Mansfelder das nunmehrige Rittergut behalten. Albrecht Gugell reflektierte aber ebenfalls in dieser Sache auf Holzzella und versuchte, mit einer Appellation am Reichskammergericht einen Entscheid für sich zu erreichen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1574 - 1584 |
Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | G 2799 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2639465 |
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