Identifikation |
Signatur: | A 53, G Nr. 49 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Albrecht Gugell, Bürger zu Eisleben (Kläger)
Ernst von Mandelsloh, Obrist und Herr auf Hedersleben (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis ad purgandum
Albrecht Gugell erhob Ansprüche gegen Graf Christoff von Mansfeld, die aus dessen Schuldsache mit Lew Jud von Derenburg herrührten, und Gugell diese Ansprüche geerbt hatte. Ergebnis der Reichskammergerichts-Prozesse war nun, dass Gugel ein Fünftel eines Bergwerkes der Grafen von Mansfeld als Tilgung erhielt (Wert: 47.667 Gold-Gulden). Ebenso mußte der Graf dem Gugell weitere 125.000 Taler verschreiben. Gugells Forderungen auf Einlösung dieser Verschreibung richteten sich auch auf das Gut Hedersleben als Mansfeldischen Lehnsbesitz. Da aber das ehemalige Kloster Hedersleben vor der Schuldsache mit Lew Jud auf Wiederkauf an Heinrich und Erich von Hardenberg (Vater und Sohn) gelangt war und dann Otto von Ebeleben diese Rechte von den Hardenbergern erwarb, bis schließlich das Gut an Ernst von Mandelsloh verkauft wurde, konnte der Gugell keine Ansprüche geltend machen, da alle Transaktionen mit dem Konsens des postulierten Administrators des Erzstifts Magdeburg, Joachim Friedrich von Brandenburg, als dem Oberlehnsherrn, erfolgten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1574 - 1581 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | G 2797 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2639464 |
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