Identifikation |
Signatur: | A 53, G Nr. 23 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Wolfgang Heinrich Gräfe, Herr auf Goldschau, Dechant zu Wurzen, Domherr zu Naumburg und Zeitz, und Hans Friedrich von Portzig, Herr auf Neidschütz, ab 1615 dessen Sohn Christoff von Portzig (Beklagte)
Brüder Georg und Albrecht Schüttensack, Herren auf Lodersleben (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die aus dem Jahr 1539 herrührende Schuldforderung von ursprünglich 1.103 Gulden 18 Groschen, die Heinrich von Mühlheim dem Grafen Gebhard von Mansfeld geliehen hatte und für die dessen Dienstleute Heinrich Gräfe und Alex von Portzing bürgen mußten, führte über Jahre und Generationen zu diesem Streit. Ab 1565 wurde Hoyer Schüttensack, Hauptmann des Mansfelders, ebenfalls für seinen Herrn als Bürge in dieser Sache verpflichtet. So kam es, dass hier die Erben der ersten selbstschuldnerischen Bürgen von den Erben des im Verlauf der Handlung selbstschuldnerischen Bürgen Schüttensack ihre Forderungen gegen das Haus Mansfeld-Mittelort einklagen wollten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1539 - 1615 |
Umfang: | 11 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | G 1609 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2639212 |
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