Identifikation |
Signatur: | A 53, G Nr. 9 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Pankratz Gebhart, Bürger zu Erfurt und Sohn des Hans Gebhart aus erster Ehe (Kläger)
Brigitte Utzberg, Witwe des Hans Gebhart, Ratsherr zu Erfurt, ihr Kurator Johannes Güntzell, Notar, und ihre Söhne Christian und Georg, alle Bürger zu Erfurt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Im Testament bestimmte Hans Gebhart die Witwe und die Kinder aus seiner zweiten Ehe zu Universalerben, obwohl seine Kinder aus erster Ehe nicht bedacht waren. Schon in erster Ehe hatte die Frau, Catharina Hellwig, große Reichtümer mit eingebracht, während der Ehe wurde der Reichtum erheblich vermehrt. Es war nach den Unterlagen unverständlich, weshalb das Testament den Besitz aus erster Ehe nur auf ca. 4.000 Gulden festsetzte, die in die Erbschaftsmasse für die Kinder aus zweiter Ehe eingingen. Pankratz Gebhart bestand darauf, dass nach geltendem Erbrecht er und seine Schwester wenigstens den vollen mütterlichen Erbteil erhielten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1585 - 1611 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | G 643 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2638287 |
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