A 53, D Nr. 33 Erben des Carsten Werner von Dorstedt (Dorstadt), Herr auf Emersleben, das waren: Johann Levin von Benningsen, Domherr und Senior des Stifts Halberstadt, Witwe Juliana Sophia, Edle Frau von Plotho, geb. von Spitznas, Herrin auf Paray, ihr Kurator Dr. iur. Melchior Jungker und auch a[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, D Nr. 33

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Erben des Carsten Werner von Dorstedt (Dorstadt), Herr auf Emersleben, das waren: Johann Levin von Benningsen, Domherr und Senior des Stifts Halberstadt, Witwe Juliana Sophia, Edle Frau von Plotho, geb. von Spitznas, Herrin auf Paray, ihr Kurator Dr. iur. Melchior Jungker und auch als Kurator Johann Conrad Beichting, Adam Ulrich von Hagen, sonst Geist genannt, seine Schwester Hedwig Elisabeth von Niendorf, geb. von Hagen, sonst Geist genannt, Herrin auf Niendorf, ihr Kurator Christoph Mathias Dothay, Wolff Jacob von Niendorf für seine Kinder, Henri Leopold von Niendorf als Kurator für Frl. Dorothea Catharina von Spitznas (Beklagte)

Erben des Grafen Reinhard von Wallmerode, kaiserlicher Hofkammerrat und Kriegskommissar bei Albrecht von Wallenstein, Herzog von Friedland etc., namentlich erwähnt Gräfin Anna von Wallmerode zu Prag, auch erwähnt die Mahrenholzschen und Quitzowschen Landerben, siehe diese bei D 34. (Kläger)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationi remidii restitutionis in integrum

Diese fragmentarisch überlieferte und von Wasserschäden befallene Prozessakte ergibt: Im Mai 1629 enteignete kraft kaiserlicher Generalvollmacht Albrecht von Wallenstein den im Heer des Grafen Ernst von Mansfeld als Rebellen gegen den Kaiser gefallenen Rudolf von Dorstedt von allen seinen Lehngütern zu Nienburg und Halberstadt. Sein Bruder Carsten Werner von Dorstedt mußte die Hälfte seines Besitzes in Emersleben ebenfalls herausgeben. Belehnt wurde o.g. von Wallmerode. In einem Zwangsvertrag mußte von Dorstadt seinen Besitz verlassen und einen Verwalter einsetzen. Die vorhandenen Barmittel wurden beschlagnahmt und gleichzeitig als Wallmerodischer Kredit zur Bewirtschaftung der Güter eingesetzt. 1631 kam Carsten Werner von Dorstedt durch die militärische Entwicklung, d.h. der Siege König Gustav II. Adolf von Schweden wieder in seien Besitz. Nach Kriegsende versuchten nun die Erben des Grafen von Wallmerode die "Rückzahlung" des "Kredites" plus Zinsen juristisch durchzusetzen. Dabei wurde um 12.000 Taler gestritten. Was die erwähnten Mahrenholzschen und Quitzowschen Landerben damit zu tun hatten, bleibt unklar. Da die Beweismittel der acta priora und weitere Dokumente 1696/97 von den Dorstedt-Erben auf dem Transport verloren gingen, wurde der Prozess abgebrochen und damit die Erben des Wallmerode als Berechtigte für das o.g. Geld bestätigt.
Laufzeit/Datum (detailliert):1626 - 1697
Umfang:2 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:D 1616
 

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