A 53, B Nr. 125 Magdalena Engelberg, geb. Busch, Bürgerin von Nürnberg, 1620, danach in Vormundschaft ihres Sohnes Philipp Heinrich Merlin Engelberg, Johann Jacob Künlein, fürstlich württembergischer Hofapotheker zu Stuttgart und Ludwig Weltzlin, fürstlich württembergischer Zollschreiber zu Stu[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 125

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Magdalena Engelberg, geb. Busch, Bürgerin von Nürnberg, 1620, danach in Vormundschaft ihres Sohnes Philipp Heinrich Merlin Engelberg, Johann Jacob Künlein, fürstlich württembergischer Hofapotheker zu Stuttgart und Ludwig Weltzlin, fürstlich württembergischer Zollschreiber zu Stuttgart (Kläger)

Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: simplicis querelae

Am 26.12. 1589 verstarb in Nordhausen die Tante der Klägerin, Margarethe Busch, ohne leibliche Erben zu hinterlassen. Als einzig erbberechtigt war ihr damals noch lebender Bruder Heinrich Busch, der Vater der Klägerin. Anstatt den damals in Steinbach/Franken lebenden Bruder vom Tod seiner Schwester zu benachrichtigen und ihm das Vermögen seiner Schwester zu übergeben, zog der Rat von Nordhausen das beträchtliche Vermögen zur eigenen Nutzung ein. Dem Rat von Nordhausen war der Wohnort von Heinrich Busch bekannt und auch die Tatsache, dass er noch lebte. Erst 1606 nachdem Heinrich Busch verstorben war, erfuhr die Klägerin vom Tod ihrer Tante in Nordhausen. Als sie nun hochschwanger in Nordhausen die Erbschaft forderte, wurde ihr beschieden, dass von der Erbschaft nichts mehr vorhanden wäre. Einmal hatte sich der Bürgermeister von Nordhausen, Heinrich Braune, das Haus und Grundstück der Margarethe Busch für den Spottpreis von 1.100 Gulden angeeignet, und alle andere Habe wurde vom Rat von Nordhausen verkauft. Als sich Magdalena Engelberg nun an das Reichskammergericht wandte, versuchte die Stadt Nordhausen sich damit aus der Affäre zu ziehen, indem sie auf die kaiserlich verbrieften Rechte der Stadt verwies. Im Verlauf der Zeit schon finanziell stark geschädigt, wandte sich die Frau um Hilfe zunächst an Herzog Johann Friedrich von Württemberg, der sich auch für die Witwe am Reichskammergerich einsetzte, und an Kaiser Matthias selbst. Dieser wies das Reichskammergericht im Interesse der Witwe zu einer beschleunigten Klärung der Sache an.
Laufzeit/Datum (detailliert):1498 - 1620
Umfang:3 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 6592
 

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