Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 124 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Gertraud, geb. von dem Busch, Witwe des Caspar Kracht, Herrin auf Athensleben (Beklagte)
Christoff von Heseler (Heßler), Herr auf Burgheßler (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Graf Hans Hoyer von Mansfeld borgte bei Christoff von Heseler 6.000 Gulden. Als ein Bürge sollte Victor Friese, der Sohn der Klägerin, für 1.500 Taler der Gesamtsumme bürgen. Er war unter der Bedingung dazu bereit, wenn der Graf von Mansfeld vor Vertragsabschluß ihm Silbergeschirr und Schmuck in dieser Höhe übereignete. Entsprechende Befehle erhielt der Diener des Friese vor Zeugen, da Friese nach Halberstadt verreiste. Zwei Tage nach seiner Abreise verstarb der Friese auf dem Weg nach Halberstadt. Die Nachricht von seinem Tod kam in Artern bei den vertragschließenden Parteien noch vor Vertragsabschluß an. Trotzdem bemächtigte sich der Graf des Frieseschen Siegel, setzte den Toten in den Vertrag als Bürgen ein und siegelte mit dessen Petschaft, ohne dass dem Diener der versprochene Gegenwert ausgehändigt wurde. Dagegen beschwerte sich dessen Mutter, da sie mit Recht befürchtete, dafür einmal finanziell einstehen zu müssen. Trotz der Befehle des Administrators des Erzstifts Magdeburg, Joachim Friedrich von Brandenburg, die Witwe aus dem Vertrag wegen Siegelmiß-brauchs zu lösen, passierte zunächst nichts. Einige Jahre später, 1571, erging von der Kanzlei Halle der Befehl, dass die Witwe auf Grund einer entsprechenden Intervention des von Heseler gestorbendie gräflichen Schulden bezahlen solle. Heseler trieb den Prozess bis zur drohenden Immittierung seiner Person auf Gut Athensleben. In dieser Situation wandte sich die Witwe an das Reichskammergericht und erhielt dort Recht. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1571 - 1580 |
Umfang: | 16 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 6585 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629827 |
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