Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 86 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Ludwig Boes (Bose), Herr zu Ermlitz (Beklagter)
Otto von Dieskau, Herr zu Finsterwalde, kursächsischer Kammerrat (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Otto von Dieskau, Lehnsherr des Ludwig Boes, setzte am kursächsischen Gericht des Stifts Merseburg ein Urteil zur Pfändung des Besitzes des Boes durch, sollte dieser nicht 1.000 Taler plus Zinsen bei der Stiftsregierung zu Merseburg für ihn hinterlegen. Er beanspruchte dieses Geld für sich, weil angeblich der verstorbene Bruder des Boes, Abraham, einer inzwischen auch verstorbenen Frau Schick, dieses Geld schuldig war. Ludwig Boes appellierte am Reichskammergericht mit mehreren Argumenten. Erstlich hatte Frau Schick ihm und seiner Schwester 5.000 Taler vererbt. Dabei wurden die Schulden des Bruders berücksichtigt und festgelegt, dass Ludwig Boes, sollte noch ein legitimer Erbe der Frau Schick auftauchen, diesem die 1.000 Taler plus Zinsen als Erbschaft zu übergeben sind. Dieses Geld wurde ausdrücklich bei Ludwig Boes von der Frau Schick arrestiert, damit der Lehnsherr Otto von Dieskau sich nicht bereicherte. Nebenbei verwies Ludwig Boes auf seinen im Stift Merseburg liegenden Besitz, der ca. 24.000 Gulden wert war und eine Zahlung von 1.000 Talern für ihn kein Problem darstelle. Vom Reichskammergericht wurde der Prozess zwar noch eingeleitet, muß dann aber am kursächsischen Hofgericht in Dresden zu Ende geführt worden sein, da ein Brief der Stiftsregierung Merseburg nach Speyer von einer diesbezüglichen Aktenübergabe berichtete und die Reichskammergerichts-Akte damit endet. (Otto von Dieskau konnte keine legitimen Erbansprüche auf dieses Vermögen geltend machen.) |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1587 - 1596 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 4952 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2625427 |
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