Identifikation |
Signatur: | Z 51 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Justizamt Jeßnitz |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1796) 1799 - 1800, 1845 - 1846 |
Laufmeter: | 0.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2011 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Im 15. und 16. Jahrhundert vollzog sich in Anhalt die allmähliche Umstellung von einer Vogtei- auf eine Ämterverfassung. In den Ämtern übte der vom Fürsten ernannte Amtmann (auch Hauptmann), der in der Regel zugleich Mitglied des landesfürstlichen Rates war, die Verwaltung aus. Er hatte wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen. Der Amtmann führte die Aufsicht über das Beamtenpersonal und Gesinde, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, führte die Amtseinkünfte an die Rentkammer ab, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken, Straßen- und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Waldungen und Fischereien. Darüber hinaus war er für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und der landesherrlichen Kirchenhoheitsrechte im Amt zuständig. Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig die volle gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß. Er übte eigenverantwortlich die freiwillige Gerichtsbarkeit aus. Zur Unterstützung seiner Tätigkeit wurden ihm Unterbeamte zugeordnet: Schosser, Amtsschreiber, Meier und Holzförster. In den fürstlichen Dörfern waren dem Amtmann die Richter als landesherrliche Vertreter unterstellt.
Um 1710 existierten in Anhalt-Dessau die 6 Ämter: Dessau, Wörlitz, Radegast, Sandersleben, Freckleben und Großalsleben. Durch den Ankauf adliger Güter und die Zerbster Landesteilung von 1797 kamen weitere 8 Ämter hinzu: Rehsen, Kleutsch, Retzau, Fraßdorf, Reupzig, Libbesdorf, Scheuder, Gröbzig und Zerbst. Sandersleben und Freckleben wurden zu einem Amt zusammengelegt. 1819 wurden diese 14 Ämter zu den folgenden 7 Justizämtern vereinigt: Dessau, Oranienbaum, Qualendorf (ab 1838 Quellendorf), Gröbzig, Sandersleben, Großalsleben und Zerbst. Das Justizamt Jeßnitz wurde im Jahr 1837 neu aus den Städten Jeßnitz und Raguhn und den bisher zum Justizamt Dessau gehörenden Dörfern Bobbau, Kleinleipzig, Marke, Niesau, Siebenhausen und Thurland sowie aus den vorher in das Justizamt Oranienbaum eingegliederten Dörfern Kleinmöhlau, Kleckewitz, Retzau, Roßdorf und Sollnitz gebildet. Dabei wurde die bis dahin von der Stadt Jeßnitz wahrgenommene Gerichtsbarkeit dem neu eingerichteten Justizamt übertragen.
Die im Zuge der Revolution von 1848/49 erlassene Gemeindeordnung für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und -Köthen vom 24.02.1849 führte zur Auflösung der Justizamtsbezirke auf der unteren Ebene und zur Bildung der Kreise Dessau, Köthen und Zerbst. Die Verwaltungsaufgaben der ehemaligen Justizämter wurden nunmehr von den neu gebildeten Kreisdirektionen, die jurisdiktionellen Funktionen von Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen übernommen. |
Bestandsinformationen: | Akten des Amts und Justizamts Jeßnitz wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 überliefert ist.
Weitere Übergaben von Justizamtsakten durch die anhaltischen Behörden und Amtsgerichte erfolgten in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. Die in den Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Amt und Justizamt Jeßnitz" wurden zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert und im Jahr 2009 erschlossen. 2011 erfolgte die Erstellung eines Findbuchs. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 44 Abteilung Dessau, 1337-1921 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188651 |
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