K 62 Arbeitsgericht Merseburg, 1946-1948 (Bestand)[Location: Merseburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:K 62
Benutzungsort:Merseburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Arbeitsgericht Merseburg
Laufzeit/Datum (detailliert):1946 - 1948
Laufmeter:0.05
Findhilfsmittel:unerschlossen
Registraturbildner:Aufgrund der Anordnung für die Arbeitsgerichte in der Provinz Sachsen vom 30. April 1946 wurde das Arbeitsgericht Merseburg geschaffen, das territorial für den Landkreis Merseburg zuständig war. Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 wurde die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 erlassen, die die Bildung von Kreis- und Bezirksarbeitsgerichten vorsah. Nach der 1. Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 25. August 1953 war das Kreisarbeitsgericht Merseburg für den neu gebildeten (kleineren) Kreis Merseburg zuständig.
Ausführliche Informationen zur Entwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit im relevanten Zeitraum finden Sie unter K 41.
Bestandsinformationen:Der Bestand gelangte 2022 vom Amtsgericht Merseburg in die Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt und ist noch unerschlossen.
Bestandsinhalt: Urteilssammlung.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3328951
 
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