|
A 53, M Nr. 3 Bd. 2 Dr. med. Johann Macholdt (Macholtt), ehemaliger Stadtphysikus zu Halberstadt und Stadtphysikus zu Halle/S. (Bekl.) \ \ Conradt Breitsprach, Bürgermeister zu Halberstadt (Kl.), ab 1590 für dessen Witwe Elisabeth, geb. Berndes, und ihre Kinder als Kuratoren, Georg Mauldegel und [Location: Wernigerode]
Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 3 Bd. 2 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Dr. med. Johann Macholdt (Macholtt), ehemaliger Stadtphysikus zu Halberstadt und Stadtphysikus zu Halle/S. (Bekl.)
Conradt Breitsprach, Bürgermeister zu Halberstadt (Kl.), ab 1590 für dessen Witwe Elisabeth, geb. Berndes, und ihre Kinder als Kuratoren, Georg Mauldegel und Andreas Sisenis, beide Bürgermeister von Halberstadt, ihr Bruder Hans Berndes, Schöppe am fürstlich weltlichen Gericht zu Halberstadt und ihr Schwager Conrad Breitsprach, „kleiner Ratskämmerer“ zu Halberstadt, ab 1594 für sich, seine Mutter und Geschwister, Johann Breitsprach, ältester Sohn des Bürgermeisters Conradt Breitsprach |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Ursache aller vor dem RKG geführten Prozesse zwischen Dr. Johann Macholdt und dem Bürgermeister Conradt Breitsprach war die Erbschaftsregelung der Tante des Conradt Breitsprach, Anna Spaens, Schwester der Mutter des Bürgermeisters. Diese hatte als Witwe den Bruder des Dr. Macholdt, Alexander Macholdt, geheiratet. Die Frau war sehr vermögend und setzte in ihrem Testament ihren Ehemann als Universalerben ein. Gegen diese Regelung konnte Breitsprach zunächst nichts ausrichten, der selber auf die reiche Erbschaft reflektierte. Als Anna Spaens 1573 erkrankte, wurde sie von ihrem Schwager medizinisch betreut und von dessen Frau gepflegt. Die medizinische Behandlung war teilweise erfolgreich, konnte aber ein Krankheitsbild nicht beseitigen. Hier begannen Breitsprach bzw. dessen Ehefrau und älteste Tochter der Kranken einzureden, daß diese Krankheit durch die Ehefrau des Mediziners angehext sei und die Macholdt-Brüder kein Interesse an der Genesung hätten, sondern auf ihren baldigen Tod hinarbeiteten. In diesem Zusammenhang kam es 1575 zur Kündigung des Dr. Macholdt als Stadtphysikus von Halberstadt (siehe A 53, M Nr. 1), nachdem im Januar 1575 die Anna Spaens verstorben war und der Bürgermeister Breitsprach mit seiner Injurienklage vor den örtlichen Gerichten Erfolg hatte. Parallel mit der Behauptung, Anna Spaens sei durch die Frau des Arztes verhext worden, redeten die Frau und Tochter des Bürgermeisters der Kranken ein, nur mit Gegenhexerei die Krankheit besiegen zu können und organisierten dazu entsprechend „befähigte“ Leute aus dem Harz. Das machte nun der Mediziner dem Bürgermeister zum Vorwurf, der darauf mit einer Beleidigungsklage reagierte. Ab 1575 stand Dr. Macholdt unter Hausarrest. 1580 entschied der Administrator von Halberstadt auf 10-jährige Verbannung des Arztes aus Halberstadt. Dr. Macholdt führte den Rechtsstreit von Halle/S. aus weiter, wo er als Stadtphysikus angestellt wurde. Wie schon in A 53, M Nr. 2 erwähnt, entschied das RKG letztlich zu seinen Gunsten, entschied auf Ersatz des Verdienstausfalls in Halberstadt, Rückgabe seiner dort zwangsweise zurückgelassenen Güter und Kassation des Verbannungsurteils. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1573 - 1602 |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 18 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3192910 |
|
|