Identifikation |
Signatur: | A 53, L Nr. 11 Bd. 2 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Gemeinde Lengefeld bei Mühlhausen (Kl.)
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Mühlhausen, die Administratoren des „Brückenhofes“ zu Mühlhausen und die Gemeinde Horsmar (Bekl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis ad videndum deduci principaliter nullitates infanabiles cum compulsorialibus
Zur Jahreswende 1729/30 verpachteten die städtischen Administratoren des „Brückenhofes“ zu Mühlhausen die Ländereien des wüsten Gutes und Dorfes Dörnrode (zwischen Lengefeld und Horsmar) an Bauern der Gemeinde Horsmar. Der „Brückenhof“ hatte dieses Land erworben, aber lange Zeit nicht genutzt. Daraus erwuchs der Streit zwischen den Gemeinden Lengefeld und Horsmar. 1575 hatte in einem Vergleich die Gemeinde Lengefeld begrenzte Hut- und Triftrechte auf diesem Land zugestanden bekommen, die sie allmählich gewohnheitsmäßig ausweitete und sich 1730 bei der Landverpachtung an Horsmar in ihren angeblichen Rechten beschnitten sah. Ihre Klage am Stadtgericht von Mühlhausen führte zur Bestätigung der Pachtverträge mit den Bauern von Horsmar. Daraus erwuchsen zwischen den Bauern von Lengefeld und Horsmar gegenseitige schwere Handgreiflichkeiten und Übergriffe. In einem langwierigen Prozess vor dem RKG wurde erkannt, daß die angeblichen Rechte der Gemeinde Lengefeld nicht bestanden und die Rechtmäßigkeit der Verträge der Bauern von Horsmar anerkannt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1575 - 1795 |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | L 1130 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3192898 |
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