Identifikation |
| Signatur: | A 53, K Nr. 79 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Gottlieb Heinrich Klopstock, Kommissionsrat zu Quedlinburg für sich und seine Ehefrau Anna Maria, geb. Schmidt, Bürger zu Quedlinburg (Bekl.)
Christiane Marie Lütteroth, geb. Schmidt, Bürgerin zu Mühlhausen (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Beklagte schlug den Klopstocks 1738 ein Pachtgeschäft zu Merseburg vor und borgte für diese bei einem Verwandten, dem königlich-polnischen und kursächsischen Kanzler zu Zeitz, Johann Christoph Zeumer, 2.000 Rtlr, wofür sie sich auch verbürgte. Zeumer schickte das Geld nach Quedlinburg, und ein Mittelsmann wurde von dort mit 1.500 Rtlrn für das Merseburger Geschäft abgefertigt. Dieser Mittelsmann verschwand spurlos. Zeumer verhielt sich großzügig und verzichtete auf die Rückerstattung, um Christiane Marie Lütteroth zu schonen. Später heiratete eine Tochter der Lütteroth einen Kaufmann aus Quedlinburg, dessen Eltern bei den Klopstocks mit 1.000 Rtlrn verschuldet waren, und die deshalb ihr Haus an diese verschreiben mussten. Daraufhin intervenierte der Kaufmann bei seiner Schwiegermutter, daß sie die verlustigen 2.000 Rtlr, die mit kleineren persönlichen Krediten für das Merseburger Geschäft bei insgesamt 2.304 Rtlr lagen, von den Klopstocks einklagen solle, obwohl sie keine Ansprüche auf die 2.000 Rtlr hatte. Das Ziel lag in der Loslösung des Hauses der Eltern des Kaufmannes aus dem Anspruch der Klopstocks. Obwohl die Lütteroth keine Rechte auf die 2.000 Rtlr der Zeumer hatte, gewann sie den Prozess in Quedlinburg über die volle Summe. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1738 - 1753 |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | K 2550 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3192820 |
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