Identifikation |
Signatur: | A 53, K Nr. 36 Bd. 3 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Hans Kellner (Köllner), Bürger zu Querfurt
Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg, Domkapitel und Regierung des Erzstifts Magdeburg, Bürgermeister und Rat der Stadt Querfurt sowie Johann von Holtzendorf, erzstiftisch magdeburgischer Hauptmann zu Querfurt |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis super iniuriis cum executionibus
Ursache dieses Verfahrens ist der bereits in K 35 dargestellte Vorgang. Durch falsche Aussagen wurde Wulff Kellner nach dem Prozess gegen Johann von Holtzendorf vor der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg erneut ins Gefängnis von Querfurt geworfen. Diese Maßnahme erfolgte ohne Prozess und Urteil, gleichsam als Rache für seine Klage vor der Kanzlei des Erzstifts in Halle. Kurz darauf wurde auch sein Sohn Hans auf offener Straße verhaftet und ohne Prozess in Haft gelegt, obwohl er weder mit dieser noch einer anderen verurteilenswürdigen Sache zu tun hatte. Wulff Kellner saß 952 Tage in Haft und sein Sohn 590 Tage. Während der Vater, vom Tode gezeichnet, aus der Haft entlassen wurde und geistig umnachtet kurz darauf verstarb, begann der Sohn nach seiner Entlassung den Prozess gegen die dafür Verantwortlichen. Der langwierige und auf Verzögerung durch die Beklagten gerichtete Prozess ging um die Entschädigung für die Gefängnishaft der unschuldigen Wulff und Hans Kellner, die man nach sächsischem Recht im Jahr 1574 bereits mit insgesamt knapp 5.000 fl hätte entschädigen müssen. Der Prozessausgang bleibt dunkel. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1567 - 1603 (1606) |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | K 740 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3192734 |
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