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A 53, H Nr. 191 Bd. 1 Georg Hoyer für sich, Andreas Kircher, Schösser zu Volkenoda, und Heinrich Vasoldt, Bürger zu Erfurt, für ihre Ehefrauen Anna und Margaretha Hoyer, Kinder und Schwiegersöhne des Franz Hoyer, Bürger und Ratsherr zu Mühlhausen, 1602: Lic. iur. Johann Balthasar von Brettin für s[Location: Wernigerode]
Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 191 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Georg Hoyer für sich, Andreas Kircher, Schösser zu Volkenoda, und Heinrich Vasoldt, Bürger zu Erfurt, für ihre Ehefrauen Anna und Margaretha Hoyer, Kinder und Schwiegersöhne des Franz Hoyer, Bürger und Ratsherr zu Mühlhausen, 1602: Lic. iur. Johann Balthasar von Brettin für seine Ehefrau Marie, geb. Kircher, und ihr Bruder Sebastian Andreas Kircher, Kinder von Andreas und Anna Kircher, Hartmann Nacke für seine Ehefrau Martha, Tochter von Heinrich und Margaretha Vasoldt, Hedwig Hoyer, Witwe des Johann Mehler, Bürgermeister zu Mühlhausen und alle in Vormundschaft der Kinder des Georg Hoyer, 1678: Johann Georg Hoyer, Bürgermeister von Langensalza für sich und seine Geschwister, Joachim Andreas von Brettin für sich und alle Rehfeldischen Erben, Johann Richard Martin und Gabriel Richter, Bürgermeister von Langensalza für die Fleischhauerschen Erben und 5 weitere nicht identifizierbare Parteien (Wasserschäden), 1701: Joachim Anthon von Brettin, Johann Gabriel Richter, Sohn des Gabriel Richter für sich und seine Mutter Anna Elisabeth, geb. Cramer, Georg Christian Hoyer, Sohn des Johann Georg Hoyer, Friedrich Rudolph Mosburg in Vormundschaft des August Christian Hoyer, Heinrich Stierfel und Georg Heinrich Hoyer, Bürger zu Mühlhausen, Langensalza und Erfurt
Bürgermeister und Rat der Stadt Mühlhausen |
| Enthält/ Darin: | Enthält: citationis
Die Familie Hoyer aus Mühlhausen besaß Ende des 15. Jahrhunderts das Gut Beyrode. Als 1516 der Erbfall für Franz Hoyer eintrat, war dieser gerade drei Jahre alt. Durch viele Todesfälle in der Familie kam es nicht dazu, das durch einen Vormund die Interessen des Jungen geschützt wurden; so beanspruchte der Abt von Reifenstein das Gut für das Kloster. Dagegen opponierte die Stadt Mühlhausen und behauptete erfolgreich den Besitz von Beyrode. Als Franz Hoyer mündig war und sein Erbe von der Stadt forderte, verweigerte ihm diese das Gut mit der Begründung, daß es sich nicht um ein Erbgut der Hoyer, sondern um ein städtisches Zinsgut handele. Inzwischen war Beyrode wüst, und die Bauern der umliegenden Dörfer Horsmar, Dachrieden und Eigenrode bedienten sich des Ackers, der Wälder und der Fischerei, ausgenommen einiger ehemaliger Hoyerscher Pächter, die Franz Hoyer als legitimen Erben ansahen und ihre Zahlungen an ihn leisteten. Zu seinen Lebzeiten konnte er aber Beyrode nicht wieder erlangen. Erst 1698 urteilte das RKG zugunsten der Hoyerschen Erben und verlangte von Mühlhausen die Übergabe Beyrodes im Zustand von 1516 sowie die Entschädigung durch ausgefallene Zinszahlungen. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1516 - 1702 |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 5944 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3182262 |
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