Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 122 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Jacob Wilke für seine Ehefrau Anna, geb. Wolter, und Johann Tiring als bestellter Vormund für Joachim Wolter, Bürger zu Blankenburg und Halberstadt, Erben des Curdt Wolter (Bekl.)
Heinrich Wibbenhorst, Bürger und Kaufmann zu Bremen (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Wippenhorst erhielt als Gläubiger des Friedrich Witte 369 Tlr zugesprochen, die ihm die Erben des Curdt Wolter zahlen sollten. Vorausgegangen war der Konkurs des Witte, weswegen Curdt Wolter als Bürge sein Haus verkaufen mußte. Der Erlös von 1.750 Tlrn reichte zur Befriedigung aller Gläubiger ersten Rangs. Wolter war gleichzeitig Gläubiger und hatte aus der Konkursmasse noch über 450 Tlr zu beanspruchen. Da Wippenhorst erst als Gläubiger im Rang nach Wolter kam, wandten sich die Erben des Curdt Wolter an das RKG,um das Urteil zur Auszahlung des Wippenhorst durch sie zu kassieren. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1617 - 1622 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 4752 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3172841 |
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