Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 85 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Christoph Kirchner als verordneter Vormund für Anna Lucia Veronica Wilde (Wildin), geb. Schultes, Witwe des Johann Friedrich Wilde, Advokat zu Nordhausen
Bürgermeister Johann Andreas Sigismund Wilde und Rat der Stadt Nordhausen |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de exequendo sententiam ab impartialibus in summarissimo latam cum clausula
Johann Friedrich Wilde verfügte in seinem Testament, daß seine z. Z. der Testamentsabfassung noch lebende Mutter die väterlich an den Testamentslasser gefallenen väterlichen Ländereien erhalten und seine Ehefrau ansonsten als Universalerbin zu gelten hat. Eine Ausnahme war das sog. „Wilde-Holz“, ein kleiner Waldbestand, den der Bruder des Testamentlassers erhalten sollte, um eine Schuldforderung gegenüber den Erben des ehem. Bürgermeisters Kegel abzutragen. Der Bruder war Johann Andreas Sigismund Wilde, Bürgermeister von Nordhausen. Sollte dieser Bruder wegen des Testaments den Streit gegen die beiden erbenden Frauen beginnen, sollte ihm das Wäldchen entzogen werden und dem Waisenhaus von Nordhausen zufallen. Noch während Lebzeiten des Testamentlassers verstarb dessen Mutter, womit sich der Erbanteil der Universalerbin entsprechend vergrößerte. Nach dem Tod des Advokaten Wilde ließ aber Bürgermeister Wilde, kraft seiner Machtposition, sämtlichen Besitz seines verst. Bruders versiegeln und maßte sich praktisch dessen Gesamtnachlaß an. Die Hilfeersuchen der Wilde an den Rat von Nordhausen erwiesen sich auf Grund der Stellung ihres Schwagers als sinnlos, weshalb sie am RKG Hilfe suchte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1758) 1765 - 1775 |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 3273 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3172540 |
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