Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 69 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Schweickhard, Erzbischof von Mainz und Kurfürst
Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt sowie Hans Walther, Oberaufseher und Torwächter am Brühler Tor zu Erfurt |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de restituendo sine clausula, das abgepfändete Pferd samt Sattel und Zeug betreffend
Im Oktober 1610 wurde in Erfurt ein Pferdekauf zwischen Albrecht Wolfgang, Graf von Mansfeld, und Heinrich Hunger getroffen. Der Graf sollte für 55 Tlr ein Pferd liefern. Als es in Erfurt zur Übergabe des Pferdes kam, war der Käufer mit der Qualität des Tieres nicht einverstanden und nahm es nicht an. Graf Albrecht Wolfgang weigerte sich seinerseits, das Pferd zurückzunehmen. Beide gingen vor das kurmainzische Stadtgericht zu Erfurt und ließen das Tier auf der Straße stehen. Während der Streit vor dem Gericht ausgetragen wurde, brachte der kurmainzische Schultheiß von Erfurt das Pferd im kurmainzischen Stall der Stadt unter. Etwa 3 Monate kümmerte sich keine der Parteien um das Tier. Nun begannen die kurmainzischen Bediensteten von Erfurt, das Pferd zu nutzen. Am 05.02.1611 wurde es an einen Kanoniker von St. Severin zu Erfurt ausgeliehen, weil der eine Taufe außerhalb der Stadt vorzunehmen hatte. Am Brüler Tor wurde der Kanoniker als Pferdedieb festgenommen und das Pferd wurde mit Sattel und Zaumzeug von den Beamten der Stadt Erfurt beschlagnahmt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1589 - 1616 (1638) |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 251 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160756 |
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