Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 55 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Albrecht, Kardinal und Erzbischof von Mainz und Magdeburg, Kurfürst, Administrator des Hochstifts Halberstadt, Markgraf von Brandenburg
Sixtus von Reynecker, Herr auf Witterda, und seine Brüder Peter und Christoff von Reynecker |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenale
Kurfürst Albrecht forderte die Bestrafung des Sixtus von Reynecker mit der Reichsacht wegen Landfriedensbruch. Er warf dem Reynecker vor, 1536 den Bauern Hans Hopff aus Witterda in dessen Haus mit einem Gewehr angegriffen und ihn fast getötet zu haben, wenn das Gewehr nicht versagt hätte. Reynecker wollte den Bauern für seine Arbeit bei Pflugreparaturen nicht bezahlen. Im selben Jahr hat er gemeinsam mit dem Schultheiß des Ortes den Bauern Claus Isenberger mißhandelt und zu kostenloser Arbeit gezwungen. 1538 geschah ein Gleiches an einem anderen Bauern und die Mißhandlung des Pfarrers von Witterda, der dabei auf den Tod verwundet wurde. Bereits 1532 wurde der dort zuständige Holzförster des Kardinals Albrecht, Silvester Weber, von Sixtus von Reynecker im Wald erschossen und dessen Schwestern und Enkeln wurde ein Viertel des ererbten Landes geraubt. Christoff von Reynecker stach 1540 den Bauern Hans Greuling auf dessen Hof nieder und sein Bruder Sixtus verwundete dessen Ehefrau schwer. Diese Taten wurden bei der Anklage hervorgehoben. Da sich Sixtus von Reynecker bis Januar 1544 nicht der Anklage am RKG stellte, wurde am 06.02.1544 die Reichsacht über ihn verhängt. Erst daraufhin bestallte er seine Anwälte im Juni 1544. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1529 - 1544 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 237 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160741 |
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