Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 39 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Räte der Neustadt Magdeburg sowie Alt- und Kirchenväter der Pfarrkirche St. Nicolai in der Neustadt Magdeburg (Kl.)
Dechant und Kapitel des Stifts St. Peter und Paul zur Neustadt Magdeburg (Bekl.) sowie Christian Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1617 verstarb in Magdeburg ein in der Akte namentlich nicht genannter Bürger, der zu Lebzeiten für 1.500 Tlr Pfründe von St. Peter und Paul erworben hatte. Das Kapitel von St. Peter und Paul legte fest, daß der Mann in der Kirche St. Nicolai beigesetzt werden soll. Da dieser Verstorbene aber exkommuniziert war, hätte er in keiner Kirche beigesetzt werden dürfen. Deshalb wurde die Beisetzung nachts und heimlich in St. Nicolai vollzogen, wovon aber der Rat der Neustadt von Magdeburg und die Kirchenältesten dieser Kirche nicht informiert waren. Diese heimliche Aktion wurde von einem Torwächter bemerkt und dem Rat gemeldet, der darauf eine Untersuchung forderte, die letztlich aber durch Christian Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, dem postulierten Administrator des Erzstifts Magdeburg, abgewiesen wurde. Die Appellation am RKG zeigt nun aber, daß es nicht nur um diese heimliche Beisetzung eines Exkommunizierten ging, sondern um die prinzipielle Feststellung von Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten in Bezug auf die Kirche von St. Nicolai. Die Kirche unterstand dem Rat der Neustadt von Magdeburg und nicht dem Kapitel von St. Peter und Paul. 1481 wurde die zerfallene Kirche auf Beschluß des Rates der Neustadt von Magdeburg neu und vollständig mit Mitteln der Neustadt aufgebaut. Der Pfarrer wurde vom Rat eingesetzt und besoldet. Zusätzliche Geldmittel für St. Nicolai kamen jährlich aus der Stiftung einer Sophie Schartau, die das Stift St. Augustin verwaltete. Durch die Belagerung von Magdeburg im Schmalkaldischen Krieg wurde die Neustadt stark zerstört, so auch die Kirchen St. Nicolai und St. Peter und Paul. Erneut wurden durch den Rat der Neustadt die Mittel für den Wiederaufbau der Kirchen aufgebracht, vorher aber vertraglich mit dem Kapitel von St. Peter und Paul eine Gütertrennung vereinbart. Zum Ende des 16. Jahrhunderts begann aber das Kapitel von St. Peter und Paul trotzdem sich Rechte an St. Nicolai anzumaßen. So erhob das Kapitel 1616 Einspruch auf die Berufung eines Kaplans in St. Nicolai, verweigerte seit 1583 die Auszahlung der Schartauischen Stiftung und anderer Geldmittel, die man 1551 vertraglich zum Kirchenaufbau zugesagt hatte, und maßte sich Grabstättenrechte und die damit verbundenen Einnahmen an. Die Verwaltung der Schartauischen Stiftung oblag nach Auflösung von St. Augustin durch die Reformation dem Kapitel von St. Peter und Paul. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1481 - 1667 (1673) |
Umfang: | 8 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 85 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160725 |
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