Identifikation |
Signatur: | A 53, L Nr. 12 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Wilhelm Lerche, Branntweinhersteller zu Nordhausen
Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen |
Enthält/ Darin: | Enthält: Am 30. Januar 1789 erließ der Rat der Stadt Nordhausen das Gesetz, daß alle Branntweinhersteller der Stadt mindestens zwei Drittel Roggen und maximal ein Drittel Gerste und Malz zu ihrem Kornbranntwein verarbeiten dürfen. Der Grund für dieses Gesetz lag darin, daß einige Schnapsbrenner begonnen hatten, nur noch billige Gerste zu verarbeiten. Damit unterboten sie den teureren Roggenkorn und brachten den Gerstepreis allmählich zum Anstieg. Das wiederum benachteiligte die Bierbrauer in Nordhausen. Gleichzeitig drohte der gute Ruf des Nordhäuser Roggenkorns zerstört zu werden, da der Gerstenkorn von deutlich minderer Qualität war. Nach Aussage des Rates der Stadt Nordhausen verdienten alle 82 Kornbrenner der Stadt sehr gut. Nur der Kläger beschwerte sich über den Erlaß vom 30.01.1789. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1789 - 1790 |
Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | ? keine Angabe |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160660 |
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