Identifikation |
| Signatur: | A 53, K Nr. 78 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Adam Reinhardt von Kötzschau, Herr zu Schafstädt für sich und für seinen unmündigen Sohn Adam Reinhardt, und sein Sohn Adam Hermann von Kötzschau für sich nach dem Tod der Ehefrau bzw. Mutter Maria Sabina von Kötzschau, geb. von Biesenroth (Bekl.)
Barthold Otto von der Teck, Herr zu Mittelhausen, für seine Ehefrau Marie, geb. von Kötzschau (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: secundae appellationis
Der Streitgegenstand ist identisch mit A 53, K 77. Die zweite Appellation der von Kötzschau resultiert aus dem Ableben der Ehefrau des Klägers. Der Kläger möchte für seine Söhne die Sicherstellung des mütterlichen Vermögens erreichen und dieses aus der zu erwartenden Zahlung an seine Stiefschwester heraushalten. Der Streit ist laut vorliegender Unterlagen 1677 beendet. Trotzdem muß es bis wenigstens 1685 noch zu Komplikationen gekommen sein, da nichtquadrangulierte Prozessvollmachten aus diesem Jahr von den Teck-Erben bei den Unterlagen sind. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1672 - 1677 |
| Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | K 2511 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160621 |
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