A 53, K Nr. 75 Hans Kotze, Herr auf Klein Oschersleben und Groß Germersleben, ab 1618 sein Sohn Hans Hermann Kotze für sich und seinen unmündigen Bruder Jobst Güntzel Kotze und dessen Vormünder Gebhard von Alvensleben, Herr zu Erxleben, Johann von der Asseburg, Herr zu Schermcke und Georg von Kers[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, K Nr. 75

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hans Kotze, Herr auf Klein Oschersleben und Groß Germersleben, ab 1618 sein Sohn Hans Hermann Kotze für sich und seinen unmündigen Bruder Jobst Güntzel Kotze und dessen Vormünder Gebhard von Alvensleben, Herr zu Erxleben, Johann von der Asseburg, Herr zu Schermcke und Georg von Kerssenbrock, Herr zu Helfta

Domkapitel zu Magdeburg und dessen Hauptmann zu Wanzleben, Cuno von Arnim
Enthält/ Darin:Enthält: citationis super turbata possessione iniuriarium et vialati territorii

Am 12. und 22. Juli 1603 entfernte Cuno von Arnim am Teich bei Groß Germersleben Weidenbäume, die zum dortigen Gerichtsort gehörten, und erhöhte das Wehr am Teichabfluß. Hans Kotze hatte den Teich weniger hoch angestaut, da er Auswaschungen des nahen Weges und der angrenzenden Wiesen befürchtete. Das Anstauen des Sees und die Entfernung der Bäume seines Gerichtsplatzes wertete er als Einmischung in seine juristische Zuständigkeit und die Stauhöhe des Sees als Gefährdung seines Besitzes, den niemand gegen seinen Willen zu betreten geschweige eigenmächtig zu verändern hatte. Magdeburg verwies darauf, daß Hans Kotze Lehnsmann des Erzstifts und als solcher dem zuständigen Hauptmann Gehorsam zu leisten schuldig ist.
Laufzeit/Datum (detailliert):1489 - 1623
Umfang:7 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:K 2490
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160618
 
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