Identifikation |
Signatur: | A 53, K Nr. 46 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Andreas Hose und Gottfried Freund in Vormundschaft für Jacobine Magdalena Kersten (Kerstin) (Bekl.) und ihre Kinder Dorothea Elisabeth, Anna Inge und Johanna Dorothea Kersten, alle Bürger zu Mühlhausen
Georg Christian Werner und Johann Christoph Griebsch (Kl.) in Vormundschaft für Friedrich August Müller, unmündiger Sohn des verst. Schuhmachermeisters Johann Crispin Müller, alle Bürger zu Mühlhausen |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Am 22.01.1786 verstarb in Mühlhausen der Obermeister der Schuhmacherinnung, Friedrich August Müller. Seine Ehefrau war bereits Ostern 1785 verstorben. Im Dezember 1785 wurde von ihm ein Testament gefertigt, welches der Rat der Stadt Mühlhausen auch bestätigte. Erben waren seine Kinder Jakobine Magdalena, verheiratete Kersten und ihre Kinder, sowie Friedrich August Müller (geb. um 1784/85), Sohn seines verstorbenen Sohnes Johann Crispin Müller. Die Vermögensverwaltung bis zur Mündigkeit dieses Kindes sollte die Tante, also Jakobine Magdalena Kersten, wahrnehmen. Vom Rat wurden aber Vormünder für den Jungen bestellt, die beim Vormundschaftsamt der Stadt die vollständige Versiegelung der gesamten Erbschaftsmasse durchsetzten; im Streit um diese Maßnahme wurde in Halle (vermutlich durch die Juristenfakultät der Universität) festgestellt, daß das gesamte Testament ungültig sei. Damit gelangte dieser Fall vor das RKG, damit hier über die Gültigkeit des Testaments und die Verfahrensweise bei dessen Vollstreckung entschieden werde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1730 - 1798 |
Umfang: | 16 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | K 1006 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160589 |
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