Identifikation |
Signatur: | A 53, K Nr. 38 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Kempe, Bauer zu Seeben bei Halle/S. (Kl.) für sich und seine Geschwister
Brixius Römer, Bauer zu Seeben bei Halle/S. (Bekl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Um 1540 verstarben dem Vater des Klägers, Johann Kempe, die Pferde. Deshalb nahm er bei Brixius Römer einen Kredit von 20 alten Schock (1 altes Schock gestorben 20 Silbergroschen)auf und überließ ihm eine Halbe Hufe seines Landes zur Nutzung bis zur Wiedereinlösung. Johann Kempe d. Ä. hatte bald darauf das Geld gespart und wollte sein Land einlösen;das verweigerte ihm der Römer. Darauf klagte Kempe beim zuständigen Amt Giebichenstein und erhielt Recht. Aber durch seinen kurz darauf erfolgten Tod blieb das Land weiter im Besitz von Römer, der sich weigerte, das Land zurückzugeben. Der Pfarrer von Seeben verweigerte dem Römer deshalb sogar wegen seines unchristlichen Verhaltens das Abendmahl. Auch die Vormünder der noch unmündigen Kinder Kempes kümmerten sich nicht intensiv um eine Klärung. 1560 begannen vor dem Amt Giebichenstein die Verhandlungen um die Landrückgabe erneut, die Römer mit allen Mitteln verzögerte; er behauptete sogar, daß er das Land käuflich erworben hätte. Seine Taktik hatte Erfolg, denn 1578 wurde die Klage zur Vollstreckung des Urteils des Amtes Giebichenstein von der erzbischöflichen Kanzlei auf der Moritzburg abgewiesen und dem Kempe Gefängnishaft angedroht. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1540 - 1582 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | K 768 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160581 |
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