Identifikation |
Signatur: | A 53, K Nr. 5 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Christoph Kaubig, Müllermeister in der Kleinsteinbrückenmühle zu Mühlhausen
Heinrich Christoph Ackermann, Müllermeister in der Großsteinbrückenmühle zu Mühlhausen sowie der “Rat für innere Angelegenheiten“ des Magistrats der Stadt Mühlhausen |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Ackermann stellte 1795 den Antrag an die Stadt, seine Mühle um einen fünften Wassergang für eine Lohmühle zu vergrößern. Da Kaubig befürchtete, daß ihm damit das Wasser für seine Mühle genommen würde, erhob er Einspruch. Trotzdem wurde am 07./10.08.1795 der Erweiterungsbau genehmigt. Kaubig ging deshalb vor das RKG und argumentierte, daß die Stadt nicht berechtigt sei, derartige Genehmigungen zu erteilen, da der Graben Privateigentum beider Müller sei; deshalb müsse unter den Müllern eine Einigung erfolgen, die keinen benachteiligt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1789 - 1798 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | K 358 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160548 |
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