Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 188 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Hans Hopfensack für sich und für Hans Wintzer, Einwohner zu Udestedt (Kl.)
Burckhard Hordorf und Wendel Reichardt als Vormünder der Kinder des Dietrich Mutzer aus zweiter Ehe mit Anna Schaube, Hans, Valtin, Osanna, Catharina und Else Mutzer, alle Einwohner von Udestedt (Bekl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Aus der ersten Ehe des Dietrich Mutzer mit einer geb. Hopfensack entstammte ein Sohn, Volkmar. Dieser erhielt 1592 vertraglich die Erbschaft seiner Mutter, nachdem 1591 sein Vater verstarb. Der Vertrag sah vor, daß im Fall des Todes von Volkmar Mutzer ohne leibliche Erben der mütterliche Erbschaftsteil an die Hopfensack-Linie zurückfällt. Dieser Fall trat kurz darauf (1596) ein, und der Streit begann, da der betreffende Anteil von der Witwe des Dietrich Mutzer und den Vormündern ihrer Kinder nicht abgegeben wurde. Durch die Wiedersprüchlichkeit der Urteile in Erfurt kam die Sache vor das RKG. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1591 - 1603 (1608) |
| Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 5545 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160512 |
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