Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 169 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Martin Hoffmann, Bürger zu Schönebeck/E. (Bekl.)
Johann Lömann, Richter, und Brosius Wittling, Johann Notthoff, Leisten Böße und Andreas Fischer, Schöppen des Gerichts zu Schönebeck |
| Enthält/ Darin: | Enthält: citationis super denegata iustitia
Martin Hoffmann wurde auf Anklage des zum Zeitpunkt des Prozesses am RKG bereits verstorbenen Mag. Melchior Papst, Stadtschreiber zu Groß Salze (Schönebeck-Salzelmen), wegen öffentlicher Bedrohungen und Beleidigungen in Haft genommen. Von den Zeugen wird Hoffmann als eigensinnig, halsstarrig und gewalttätig geschildert. Papst selber bot nach Urteilsspruch in Schönebeck die Kaution für Hoffmanns Haftentlassung an, da Hoffmann arm war und Anwälte für ihn kostenfrei gestellt werden mußten. Hoffmann verweigerte aber die Annahme der Kaution und blieb im Gefängnis. Wegen seines Benehmens in der Öffentlichkeit mußte Hoffmann bereits am 9. Mai 1588 in Magdeburg vor dem Rat einen Urfrieden schwören, den er schon im Oktober des Jahres gegen Papst brach. Nach der Gefängnishaft verlangte Hoffmann als unschuldig Eingesperrter Haftentschädigung. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1588 - 1597 (1603) |
| Umfang: | 16 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 4689 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160493 |
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