Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 156 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen für sich und den Bürgermeister Michael Meienburg (Bekl.)
Christian Heune, Vikar der Kirche Nordhausen, auf der Flucht (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: Obwohl auf dem Reichstag von Regensburg 1541 Religionsfreiheit beschlossen worden war, griff der Rat von Nordhausen in die Kirchenrechte und Besitzungen der katholischen Kirche in Nordhausen ein. 1546 vertrat Christian Heune als Abgesandter die katholische Kirche von Nordhausen auf dem Reichstag von Regensburg, wo er laut seinem Auftrag gegen die Übergriffe klagte und einen kaiserlichen Schutzbrief erlangte. Michael Meienburg war zu diesem Zeitpunkt der Stadtschreiber Nordhausens. Als dieser Brief dem Rat der Stadt übergeben wurde, bezichtigte Meienburg den Heune des Verrats an Nordhausen. Nach der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes wurde Heune erst recht als Verräter bezeichnet, da er Nordhausen in die Aufmerksamkeit Kaiser Karls V. gerückt hatte und die Stadt Sanktionen befürchtete. Deshalb wurden alle Aussagen von Heune durch den Rat und den nun auch als Bürgermeister gewählten Meienburg als Verleumdung abgestritten. Heune sollte gefangengenommen werden, konnte sich aber mit Hilfe von Bürgern rechtzeitig retten. Durch den Verlust seiner Vikarie und wegen der Flucht bezifferte er seinen Schaden auf jährlich ca. 100 fl. Mit der Klage der Stadt Nordhausen am RKG gegen Heune versuchte nun die Stadt, Heune als Lügner darzustellen und damit mögliche Sanktionen des Kaisers abzuwehren. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1541 - 1557 |
| Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 3965 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160480 |
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