Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 140 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Johann Christian Henrici, kurhannöverscher Wachtmeister der Garnison Hameln (Bekl.), und Johann Conrad Piepenbrink, königlich-großbritannischer und kurfürstlich-braunschweigisch-lüneburgischer Justitiar des Stifts Ilfeld
Susanne Charlotte Stiller (Kl.), geb. Götz, Ehefrau des Branntwein-Visitors Stiller, und der Rat der Stadt Nordhausen unter Bürgermeister Wilde |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Zu diesem Iniurienstreit kam es durch Ereignisse am 12. Juli 1776. Henrici befand sich auf Urlaub in Nordhausen, wo er einen alten Kriegskameraden besuchte. Henrici stand 28 Jahre in hannoverschen Diensten. Als er beim Töpfertor von bettelnden Kindern um Almosen gebeten wurde und ihnen etwas Geld gab, kam es zu einem Wortgefecht zwischen der Frau Stiller und ihm. Sie begann ihn wegen seiner Uniform zu beleidigen, worauf er ihr an der Kopfbedeckung zerrte. Darauf erging sich die Frau erst recht in Beschimpfungen, während Henrici sich entfernte. Am 29. Juli zeigte Frau Stiller den Wachtmeister beim Rat der Stadt Nordhausen wegen angeblichen Antrags zum Ehebruch und schwerer körperlicher Misshandlungen an. Ohne sich verteidigen zu können, wurde über den Wachtmeister Henrici in Nordhausen geurteilt. Dieser lehnte vor dem RKG das Zivilurteil ab und bestand auf der ihm zustehenden Gerichtsbarkeit als Wachtmeister und auf Wiederherstellung seines guten Namens. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1776 - 1781 |
| Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 3204 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160464 |
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