Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 138 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Georg Ernst, Fürst und Graf von Henneberg (Schloß Schleusingen)
Rat und Gemeinde des Dorfes Schwarza |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati cum clausula wegen Verweigerung der Entrichtung einer neuen Türkensteuer auf die Konstitution des jüngsten Reichsabschieds von 1566
Auf dem Reichstag zu Augsburg 1566 wurde für das Reich eine neue Türkensteuer beschlossen. Der Rat von Schwarza wurde angeklagt, diese Steuer zu verweigern. Schwarza weigerte sich aber nicht gegen die Zahlung der Türkensteuer, sondern gegen deren Entrichtung beim Grafen Georg Ernst, da durch anerkanntes Testament des Grafen Albrecht von Henneberg dessen Besitz an seine Witwe Katharina und deren Brüder, die Grafen zu Stolberg, gelangt war. Sie entrichteten die Türkensteuer bereits beim Haus Stolberg und weigerten sich, eine zweite Türkensteuer beim Haus Henneberg zu entrichten. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1564 - 1568 |
| Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 3156 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160462 |
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