Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 68 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Heinrich von Westernhagen, Herr auf Teistungen (Kl.)
Mutwald Kippen, wohnhaft zu Immingerode, z. Z. des Prozesses in Werxhausen wohnhaft (Bekl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Mißhandlung und widerrechtliche Verfolgung des hier Beklag- ten wegen angeblichen Diebstahls. Kippe soll am 24.04.1564 ein Fuder Mauersteine des von Westernhagen gestohlen haben. Er wurde gestellt, kam ins Gefängnis und verglich sich mit dem von Westernhagen. Der Vergleich wurde durch den Oberamtmann auf dem Eichsfeld gemildert, da Kippes Gefängnishaft beim Vergleich nicht berücksichtigt wurde (Strafe von 25 fl auf 10 fl herabgesetzt). Da dieser Vergleich durch Kippe nicht erfüllt wurde, wandte sich von Westernhagen an das kurmainzische Oberlandgericht nach Heiligenstadt. Dort wurde wegen Mißhandlung des Kippe in Westernhagenscher Haft die Klage abgewiesen und dieses von Kurmainz bestätigt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1571 - 1578 |
Umfang: | 8 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 2317
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146948 |
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