Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 60 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Heinrich von Westernhagen (Westerhagen), Herr auf Teistungen (Bekl.)
Andres Hesse, Bürgermeister, und Barthold Sothe, beide Bürger zu Duderstadt, Hans Schwabach, Bürger zu Göttingen (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der Steit ging um die Nutzungsrechte einer Schäferei zu Ecklingerode. Diese Schäferei richteten die Brüder Arndt und Thilo von Westernhagen ein und lieferten als Pachtzins für diese Schäferei jährlich 10 Lämmer. Den Westernhagen gehörte die Schäferei zur Hälfte. Den zweiten Teil gaben sie pachtweise an den verst. Vater des hier beklagten Barthold Sothe,Philipp Sothe, der auch der Schwiegervater der beiden anderen hier beklagten Herren war. Nach dem Tod der Arndt und Thilo von Westernhagen erbten zu gleichen Teilen, je ein Viertel, ihre Söhne, Heinrich und Wilhelm von Westernhagen die Schäferei. Nach Wilhelms Tod begann Heinrich von Westernhagen die gesamte Schäferei als sein Eigentum zu behandeln und die Rechte der hier Beklagten zu negieren, die über eine Hälfte der Schäferei geboten. Dabei pfändete er 97 Schafe widerrechtlich. Die erste Instanz bestätigte die Rechte der Erben des Philipp Sothe. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1580 - 1592/1595 - 1597 |
Umfang: | 8 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 2310 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146940 |
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