Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 50 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Brüder Friedrich und Christoff von Thünau (Thunaw), Herren auf Lauenstein, für sich und Erben ihres verst. Bruders Georg Philipp von Thünau
Bruno, Gebhardt, Otto und Hans Günther, Grafen von Mansfeld, sowie Hans Endreß, Elisabeth, Witwe des Andreas Reiche, und ihr Sohn Andreas Reiche, die Brüder Caspar und Werner Reiche, Dietrich Soltwedel und Johann Gotze, Bürgermeister, alle Bürger zu Salzwedel, Johann Kaulitz, Bürger zu Magdeburg, und Dr. Johann Meyer, Bürger zu Lüchow |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de non impediendo turbando neq deiuciendo cum clausula
Christoff von Thünau, Vater der Kläger, mußte für die Grafen Hans Georg, Peter Ernst und Bruno von Mansfeld als deren Lehnsmann eine Bürgschaft übernehmen, die dazu führte, daß das Stammhaus Lauenstein mit 40.000 Tlrn an Andreas Reiche zu Salzwedel verpfändet werden mußte. Im Zuge der Schuldenregulierung waren es die Grafen von Mansfeld, die eigentlichen Schuldner, die den von Thünau die gewaltsame Räumung ihres Hauses androhten, wenn sie nicht die Bürgschaftsverpflichtung erfüllten. Nach Aussage der Kläger hatten die beklagten Gläubiger aus Salzwedel bereits sämtliche Einkünfte Lauensteins an sich gezogen und den von Thünau das Lebensnotwendige entzogen, was ebenfalls gegen geltendes Recht verstieß. Die Grafen von Mansfeld verlangten von den Thünau die Räumung Lauensteins und stellten ihnen frei, Lauenstein über den Gerichtsweg wieder einzuklagen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1599 - 1600/1605 - 1606
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Umfang: | 9 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 2030 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146788 |
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