Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 65 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Johann Christian Schreiber, fürstlich sächsischer Kammerkommissar, wohnhaft zu Nordhausen (Bekl.)
Johann Erhard Weiland, Bürger zu Nordhausen (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der Kläger nahm 1725 einen Kredit von 540 Rtlrn in französischer Währung bei dem Naumburger Makler Bernhardt Hellwig auf und der Beklagte bürgte für die Rückzahlung. Bis Weihnachten 1725 sollte dieser Kredit vollständig getilgt sein. Da Schreiber das Geld nicht bar, sondern in Assignationsscheinen erhielt, zahlte er Ende 1725 571 Rtlr ebenfalls nicht bar, sondern in Wechselbriefen zurück. Da nach Ablauf der nächsten 3 Jahre vom Makler Hellwig keine Nachforderungen eintrafen, durfte Schreiber davon ausgehen, daß Hellwig die Wechselbriefe einlösen konnte. Er wußte nicht, daß sein Schwager Weiland den Hellwig gleichzeitig ausgezahlt hatte, als dieser 1727 auf dem Gerichtsweg das Geld aus den zurückgegebenen Wechseln und die o.g. 540 Rtlr von Schreiber forderte. Da die erste Instanz dieser doppelten Forderung entsprach, wandte sich Schreiber an das RKG. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1725 - 1730 |
| Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 3466 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145954 |
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