Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 62 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Georg Schlegel, Bürger zu Halle/S., derzeit zu Köthen (Bekl.)
Brüder Andreas und Sebastian von Helffta, für sich und ihren Vater Erasmus von Helffta (gest. 1597), Herr auf Hedersleben bei Eisleben (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1573 erhielt Asmus von Helffta 2.400 fl Kredit von Georg Schlegel, wofür er statt der Zinsen sechs Jahre dem Schlegel das Rittergut Hedersleben, 9 Hufen Land, eine Wiese, Weidwachs, Obstgarten und Gerät zur Nutzung überlassen wollte. Außerdem sollte die Rückgabe des Gutes erst erfolgen, wenn die Kreditsumme vollständig und zusammen abgelöst wird. Ab 1575 nutzte Schlegel das Gut Hedersleben, das nach seiner Aussage völlig heruntergewirtschaftet war und mit hohen Geldsummen neu aufgebaut werden mußte. Termingerecht kündigte nach 6 Jahren Asmus von Helffta an der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg den Nutzungsvertrag mit Schlegel und hinterlegte die komplette geforderte Rückzahlsumme. Daraufhin versuchte Georg Schlegel die o.g. Unkosten geltend zu machen und eine Vertragsverlängerung zu seinen Gunsten zu erwirken. Dem entsprach der Oberlehnsherr nicht, da Asmus von Helffta sich an den Buchstaben des Pacht- und Kreditvertrages gehalten hatte. Allerdings sollte Georg Schlegel bei Vorlage der Nachweise seiner zusätzlichen Unkosten anteilmäßig entschädigt werden. Da er das aber nur zum Teil konnte, entsprach die Entschädigung nicht Schlegels Behauptungen, woraus die Appellation am RKG erwuchs. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1573 - 1612 |
| Umfang: | 49 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 3227 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145951 |
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