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A 53, S Nr. 54 Carl Albertinelli, Wolff Ehinger und Eitel Petz, Bevollmächtigte des Ausschusses der Straubischen Kreditgeber (Franz, Hans und Veit Straube), und Gläubiger zu Nürnberg (Straüb) (Kl.) \ \ Christian II., Kurfürst, sowie seine Brüder Johann Georg und August, Herzöge zu Sachsen (Bekl.)[Location: Wernigerode]
Archive plan context |
A 53, S Nr. 55 Anna, geb. Sche(i)der, Witwe von Marx Roßeburg d.J., sowie ihr Kurator Joachim Schröder, alle Bürger zu Halberstadt (Bekl.) \ \ Ludolph Bemenrodt, Pfarrer zu “Voßfeldt“, Niclas Becker, Vormünder der Kinder des Mag. Hans Voigt, Heinrich Cramer als Vormund für Martha Dreßen, Mathias
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Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 54 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Carl Albertinelli, Wolff Ehinger und Eitel Petz, Bevollmächtigte des Ausschusses der Straubischen Kreditgeber (Franz, Hans und Veit Straube), und Gläubiger zu Nürnberg (Straüb) (Kl.)
Christian II., Kurfürst, sowie seine Brüder Johann Georg und August, Herzöge zu Sachsen (Bekl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis das Schieferbergwerk belangend
Seit etwa 1530 war die Familie Straube Mitinhaber des Kupferschieferbergwerks zu Sangerhausen, das sie bis 1544 völlig an sich brachte und dabei die Unterstützung der Kurfürsten und Herzöge von Sachsen genoß. Das Bergwerk stand damals erst am Beginn seiner Erschließung, welche die Straubes insgesamt bis 1562 60.000 fl kostete. Zu diesem Zeitpunkt begannen die Gläubiger auf die Rückzahlung ihrer Kredite und Zinsen zu drängen, weshalb die Straubes das nun mit Gewinn arbeitende Bergwerk nochmals mit 55.000 fl belasteten. Angesichts des zu erwartenden Gewinns im Bergbau und Saigerhandel von Sangerhausen schrieb Kurfürst August von Sachsen 1562 an die Gläubiger in Nürnberg und forderte von ihnen, mit juristischen Schritten gegen die Straubes einzuhalten. Er verbürgte sich in Nürnberg gleichzeitig für die Rückzahlung der Kredite. Bis 1563 besserte sich die Wirtschaftslage aber nur wenig, so daß der Gewinn zur Schuldentilgung nicht ausreichte. Bei erwirtschaftetem Kupfer und Silber standen 37.652 fl als positives Ergebnis einer Restschuld von 54.714 fl 8 gr gegenüber. In dieser Situation zog Sachsen das Bergwerk neben den gräflich stolbergischen und gräflich mansfeldischen Bergwerken, diese ebenfalls wegen Überschuldung, ein. Dagegen wehrten sich schon die Straubes, die den eingezogenen Wert auf 200.000 fl veranschlagten. Von 1563 an bewirtschaftete Sachsen die Bergwerke in eigener Verantwortung und zahlte allmählich die Gläubiger der Straubes sowie der Grafen von Mansfeld und Stolberg aus, die Rechte an diese Bergwerken geltend machen konnten. Bis 1588 waren aber den Gläubigern der Straubes nur 7.000 fl von insgesamt 55.000 fl zurückgezahlt worden, weshalb die Gläubiger der Straubes in Nürnberg eine Interessengemeinschaft bildeten, die juristisch gegen das Kurhaus Sachsen vorging. Der Landgraf von Hessen wurde durch beide Parteien als Richter ausgesucht. Er entschied bis 1609, daß das Bergwerk der Straubes zu Sangerhausen nicht zur Nutzung an die Gläubiger der Straubes übergeben wird, da das Haus Sachsen begonnen hatte, die immensen Schulden abzutragen. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1530 - 1611 (1615) |
| Umfang: | 44 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 2574 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145943 |
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