Identifikation |
Signatur: | A 53, S Nr. 27 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Conradt Schrader, Herr zu Benneckenbeck und Deersheim (Bekl.)
Jacob Netling, Bürger zu Osterwieck (Kl.), und sein Sohn Jacob d. J. zu Zilly |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der vom RKG akzeptierte Prozess wurde 1619 zunächst eingestellt, da keine rechtzeitige Reaktion des Klägers (Insinuation) auf die von Speyer im Februar 1619 abgesandten Dokumente erfolgte. Ursache war Hochwasser der Werra, das bei Eisenach sämtliche Brücken zerstört hatte und den Boten zu einem zeitraubenden Umweg nach Magdeburg zwang. Netling war der Pächter des Schraderhofes zu Deersheim. Bis 1615 konnte trotz mehrfacher Anfrage der Netling keine Auskunft über Vertragsverlängerung oder Beendigung des Pachtverhältnisses durch Schrader erlangen. Anfang 1615 forderte Schrader eine Abrechnung des Hofes, die ihm Netling nach Magdeburg schickte. Eines Tages tauchte Schrader in Deersheim mit dem Gerichtsherrn des Orts, Joachim von Gustedt, auf, beschlagnahmte ohne Berücksichtigung der Ansprüche und Vermögensteile, die Netling auf dem Hof hatte, sämtliches Inventar und ließ Netling vom Hof weisen. Die Gründe des Schraderschen Verhaltens wurden Netling nicht mitgeteilt, der daraufhin den Gerichtsweg zur Erstattung seines Eigentums am Schraderhof (Vieh und landwirtschaftliches Gerät) erfolgreich in der ersten Instanz beschritt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1615 - 1624 |
Umfang: | 9 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | S 1418 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145916 |
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