Identifikation |
Signatur: | A 53, S Nr. 19 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Ludwig Heina, Herr zu Groß Salze (Saltzaw) (Schönebeck-Salzelmen) und Klein Badegast, und Balthasar von Haugwitz, Herr zu Calbe/S.
Günzel von Veltheim, Herr auf Harbke, erzstiftisch magdeburgischer Hauptmann zu Calbe/S. |
Enthält/ Darin: | Enthält: secundae appellationis
Das RKG wies diese zweite Appellation ab. Streitursache war, soweit man das aus diesen Akten herauslesen kann, daß die Kläger Gläubiger eines Hans von Homberg waren. Der hier Beklagte ist der Käufer des Hombergschen Gutes Brumby. Zur Schuldenregulierung des Homberg mußte laut Urteil des RKG 1608 der hier Beklagte Geldleistungen an die Kläger erbringen. Das tat Günzel von Veltheim auch, wird aber am RKG zum zweiten Mal beklagt, da das Erzstift Magdeburg nach der Geldübergabe durch den von Veltheim die Rückgabe des Geldes an diesen entschied. Die Zusammenhänge bleiben aber unklar. 1611 informierten die Kläger das RKG, daß es zwischen den Parteien einen außergerichtlichen Vergleich gegeben hat. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1608 - 1609 |
Umfang: | 2 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | S 632 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145908 |
|