Identifikation |
Signatur: | A 53, R Nr. 45 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Petrus, Abt, Johann, Prior, und Konvent des Klosters Riddagshausen (Ridageshausen)
Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg, sowie Daniel von Borstell, dessen Hauptmann zu Hötensleben |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis, die Jurisdiktion zu Offleben betreffend
Die Einwohner von Offleben, zum braunschweigischen Amt Schöningen gehörig und dem Kloster Riddagshausen untertan, wurden durch den erzstiftisch magdeburgischen Hauptmann zu Hötensleben vor das dortige Gericht geladen und ihnen bei 10 Tlrn Strafe befohlen, allen Hunden des Dorfes Knüppel anzubinden. Am 30.06.1592 wurde diese Sache auch als schriftlicher Befehl vom Amt Hötensleben dem Amtmann des Klosters Riddagshausen in Offleben mitgeteilt. Im Weigerungsfall wurden dem Dorf Gewaltmaßnahmen angedroht. Das Kloster Riddagshausen verwahrte sich vor dem RKG gegen die Anmaßung der Jurisdiktion in Offleben durch das Erzstift Magdeburg.
|
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1587 - 1596 |
Umfang: | 4 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | R 2069 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145818 |
|