Identifikation |
Signatur: | A 53, R Nr. 8 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Friedrich von Randau (Randaw), Herr auf Hornburg (Bekl.)
Mette, geb. von Wrisberg, Witwe des Jacob von Steinberg, Herr auf Bodenburg (Kl.), für ihre unmündigen Söhne |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Jacob von Steinberg kaufte im Dorf Achim bei Hornburg einen Bauernhof auf und machte daraus einen freien Hof. Auch Friedrich von Randau besaß dort einen Hof, der sich aber in fast wüstem Zustand befand. Das Dorf Achim lag im Herzogtum Braunschweig, während Hornburg zum Hochstift Halberstadt gehörte. Als Stiftshauptmann in Hornburg erhielt Hans von Randau, Vater des Klägers, u.a. 7 Hufen Land vom Herzog von Braunschweig-Lüneburg in seiner Eigenschaft als postulierter Bischof von Halberstadt als Mannlehen in Achim. Dieses Land gehörte aber nicht zu dem o.g. wüsten Hof des Randow in Achim. Im Zuge der Schaffung des freien Hofes durch Jacob von Steinberg erlegte dieser Dienste auf Bauern des von Randau, und setzte im Weigerungsfall mit Gefängnisstrafen gegen von Randaus Bauern seine Forderungen durch. Als sich Friedrich von Randau dagegen verwahrte, wandte sich von Steinberg an das fürstlich braunschweigische Hofgericht zu Wolfenbüttel. Da aber von Randau im Hochstift Halberstadt ansässig war und dem Stift als Lehnsmann untertan war, bestand er auf eine juristische Klärung im Hochstift Halberstadt und wies das braunschweigische Hofgericht in Wolfenbüttel als inkompetent zurück. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1594 - 1601 |
Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | R 331 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145781 |
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