Identifikation |
Signatur: | A 53, Q Nr. 18 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Die Krämergilde zu Quedlinburg (Kl.)
Ulrich Wiechers (Wiechert), Sohn des Krämers Werner Wiechers aus Hamburg (Bekl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1645 richtete sich die Klage gegen den Hamburger Krämer Werner Wiechers, der sich in Quedlinburg aufgehalten und Ware widerrechtlich, da er nicht Gildemitglied war, verkauft hat. Er wohnte bei der Krämerwitwe Wägner. Kurz nach Beginn des Streits zwischen der Gilde in Quedlinburg mit Werner Wiechers ersuchte der für seinen Sohn bei der Äbtissin des kaiserlich freien weltlichen Stifts das Bürgerrecht in Quedlinburg und seine Aufnahme in die dortige Krämergilde. Zum Zeitpunkt dieses Antrags war Ulrich Wiechers erst 14 oder 15 Jahre alt und erfüllte damit noch nicht die Gildestatuten. Damit wurde der Antrag durch die Gilde abgelehnt. Zum Ende dieses Streits hatte er aber das passende Alter, es wurde auf ähnlich gelagerte Präzedenzfälle in Quedlinburg verwiesen, und das Stift Quedlinburg gewährte den Antrag Werner Wichers, da sein Sohn alle Bedingungen für die Aufnahme in die Gilde und Bürgschaft zu Quedlinburg erfüllte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1645 - 1652 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | Q 251 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145763 |
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