Identifikation |
Signatur: | A 53, Q Nr. 15 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Räte beider Städte Quedlinburg (Bekl.)
Anna Sophia, geb. Pfalzgräfin bei Rhein, Herzogin in Bayern, Äbtissin des kaiserlich freien weltlichen Stifts zu Quedlinburg (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Am 23.01.1660 erging an die Städte Quedlinburg durch die Äbtissin von Quedlinburg der Befehl, die Verträge in Jurisdiktionssachen zwischen dem Stift, Kursachsen und den Städten Quedlinburg zu respektieren. Danach durften nach Meinung der Äbtissin die Räte der Städte in Zivil- und Bürgersachen zwar Anhörungen durchführen und auf gütliche Einigungen hinwirken, hatten aber nicht das Recht zur juristischen Entscheidungsfindung. Die Kläger weisen den Befehl der Äbtissin am RKG zurück, bestehen auf ihre juristischen Rechte und verwahren sich vor dem Vorwurf des Ungehorsams gegenüber dem Stift und der Äbtissin von Quedlinburg. Für ihre Jurisdiktionsrechte wurden durch die Städte umfangreiche Beweismittel vorgelegt, die ein Gewohnheitsrecht beweisen, aber keine dazu ausgeführten Verträge. Die Verträge beweisen den Standpunkt der Äbtissin. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1584 - 1661 |
Umfang: | 8 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | Q 133 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145760 |
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