Identifikation |
Signatur: | A 53, P Nr. 1 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Wilhelm Paulandt, Senator und Sekretär des Konsistoriums zu Nordhausen, ab Herbst 1721 auch Johann Wilhelm Harprecht, Rechtsanwalt und Senator im Rat von Nordhausen
Ernst Offney, Bürgermeister der Stadt Nordhausen, und der Rat der Stadt Nordhausen |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de non turbando in possessione vel quasi juris praesentandi seu eligendi senatorem, sed per omnia immemoriali observantiae et privilegiis caesareis inhaerendo, juxtaques ea praesentatum recipiendo, nec non illegaliter ac incompetenter electum iterum cassando sine clausula
Johann Wilhelm Paulandt hatte als abtretender Senator der Stadt Nordhausen das Recht, für seinen Sitz im Rat einen Nachfolger vorzuschlagen. Seine Empfehlung war der Jurist Johann Wilhelm Harprecht. Bürgermeister Offney favorisierte jedoch einen Herrn Brinkmann, dem er die Einsetzung vor der Wahl bereits versprochen hatte, weil er angeblich 200 Rtlr von ihm dafür erhalten hatte. Offney setzte gegen die Ratswahlbestimmungen der Stadt Nordhausen seinen Favoriten Brinkmann durch. Bis zum Herbst 1721 wurde Harprecht dann doch Senator der Stadt Nordhausen und Brinkmann wurde abgesetzt, da die Protektion in der Stadt zu offensichtlich passierte. Harprecht sah sich aber gezwungen, Verleumdungen gegen seine Person, ausgelöst von Offney und Brinkmann, im Zusammenhang mit der Klage Paulandts am RKG zu bekämpfen, indem die Rechtmäßigkeit seiner Senatorenwahl vom höchsten Gericht bestätigt wurde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1700) 1721 - 1722 |
Umfang: | 4 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | P 557 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145730 |
|