Identifikation |
Signatur: | A 53, O Nr. 2 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Simon Ochs, für seinen Sohn David, Bürger zu Halle/S. (Bekl.)
Mauritius Hoyer, Schultheiß zu Halle/S., Martin Stutzing als Vormund der Kinder des verst. Michael Stutzing, Bürger zu Halle/S. und Calixtus Pistorius, Sekretär an der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg zu Halle/S. (Kl.)
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Enthält/ Darin: | Enthält: citationis cum executionibus
1545 heiratete Simon Ochs Margaretha, geb. Wahl, Witwe des Anton Geiling, die aus ihrer ersten Ehe die Töchter Maria und Anna mit in die zweite Ehe brachte. Laut Ehevertrag waren diese Mädchen Alleinerben ihrer Mutter, wenn aus der Ehe ihrer Mutter mit Simon Ochs keine Kinder erwachsen sollten. Da aus o.g. Ehe aber ein Junge, David genannt, hervorging, nach dessen Geburt die Mutter bald verstarb (1547), entfiel auf ihn ein Drittel der mütterlichen Erbmasse. Diesen Anteil mußte Simon Ochs 1550 über das Schultheißengericht vor dem Roland zu Halle/S. erst einklagen. Er erhielt für den Sohn eine Halbe Hufe Acker in der Markung Böllberg und 4 Wiesen in der Markung Schlettau, ebenso den Nutzungsausfall von 20 fl jährlich zugesprochen, praktisch aber nicht zugestellt. Der eigentliche Streitgegenstand waren aber ein Haus in der Steinstraße und ein Garten vor dem Steintor. Diese aus dem Erbe seiner Frau an die Töchter gefallenen Immobilien kaufte Simon Ochs für 1.000 fl den Stieftöchtern ab, die inzwischen verheiratet waren. Maria war mit Lorentz Greffe und Anna mit Michael Stutzing verehelicht. Der Kauf wurde vom Schultheißengericht der Stadt Halle/S. in die Stadtbücher aufgenommen und bestätigt. Wegen des Streits um die o.g. Grundstücke bei Böllberg und Schlettau klagten die Stieftöchter des Ochs 1562 am Schultheißengericht mit der Forderung der Erstattung des Gartens vor dem Steintor, da ihr Stiefvater angeblich nur das Haus in der Steinstraße für 600 fl gekauft hätte. Dieses Gericht, das den Haus- und Gartenkauf sogar bestätigt hatte, entschied für die klagenden Schwestern. Die Appellation des Ochs an der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg lief leer aus, da ein Regierungswechsel an den unmündigen Joachim Friedrich, Markgrafen von Brandenburg, nach dem Tod Erzbischof Siegmunds vollzogen worden war. Die faktische Gewalt hatte damit die Kanzlei des Erzstifts, zu der über Calixtus Pistorius die hier beklagte Partei gute Beziehungen hatte. Die hier beklagte Partei forderte Kassation der Citation und stellte Simon Ochs als notorischen Querulanten dar, der den Rechtsweg der Vorinstanzen angeblich durch falsches und unsinniges Handeln bestimmt hätte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1545 - 1573 |
Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | O 155 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145715 |
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