Identifikation |
| Signatur: | A 53, N Nr. 58 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Hans Friedrich von Schierstedt d.J., Herr auf Görzke, in Vormundschaft der Söhne des verst. Gebhardt von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben (Newen Gaterslebenn) (Bekl.)
Untertanen, Bauern und Kotsassen zu Hohendorf (?), Löbnitz und Glöthe (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1574 wurde das Haus Neugattersleben durch den Rat der alten Stadt Magdeburg an Ludolph von Alvensleben erblich verkauft. In der Kaufurkunde von Neugattersleben verpflichtete sich Ludolph von Alvensleben für seine Person und seine Erben, das Erbregister, in welchem die Frondienste und Pflichten der Untertanen festgelegt waren, zu übernehmen und nicht zu erhöhen. Ludolph von Alvensleben hielt sich an den Vertrag, zunächst auch noch sein Sohn Gebhardt. Kurz vor Gebhardts Tod begannen dessen Amtsschösser und Vögte die Pflichten langsam anzuheben, extrem nach dem Tod des Gebhardt von Alvensleben. Dabei wurde vor Erpressung, Gefängnis und schweren Mißhandlungen der hier beklagten Untertanen nicht zurückgeschreckt. Die hier Beklagten versagten deshalb den Erben des Gebhardt von Alvensleben die Erbhuldigung, obwohl man sie dazu vielfach mit Gewalt zu zwingen versuchte, bis zur Klärung dieses Streits durch das Erzstift Magdeburg als oberstem Lehnsherrn. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1574 - 1612 |
| Umfang: | 8 cm |
|
Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | N 2330 |
|
| |
URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145708 |
| |