Identifikation |
| Signatur: | A 53, N Nr. 56 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg im Auftrag des Land-Almosen-Amtes und des Pflegers des gemeinen Kastens sowie im Auftrag des Klosters St. Clara zu Nürnberg, des Klosters zu Pillenreuth und der Kirche zu Gründlach
kurmainzische Regierung und deren Kommissare sowie die Stadt Erfurt, Erzbischof Johann Friedrich Karl von Mainz |
| Enthält/ Darin: | Enthält: citationis super denegata justitia cum compulsorialibus
Die Stadt Nürnberg forderte im Namen ihrer Ämter und Stiftungen verschiedene Schulden und Schuldzinsen von der Stadt Erfurt über die kurmainzische Regierung ein. Die Schulden entstammen Krediten, deren früheste bereits zum Ende des 15. Jahrhunderts gewährt wurden. Bis 1631 wurden durch die Stadt Erfurt alle Forderungen erfüllt. Bedingt durch den 30jährigen Krieg wurde die Stadt Erfurt zahlungsunfähig. 1642 und 1644 wurden zwar wieder einige kleine Forderungen durch die Stadt Erfurt beglichen, das Schuldengesamtproblem aber bestand weiterhin. Nürnberg verzichtete 1660 auf alle Zinsen, die bis 1654 zahlbar gewesen wären, in einem ersten Vergleich, dem weitere Vergleiche und Untersuchungskommissionen bis 1755 folgten, aber keine praktische Schuldenerstattung erfolgte. Die Forderungen der Stadt Nürnberg beliefen sich 1755 auf insgesamt 45.210 fl. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1483 - 1519 |
| Umfang: | 12 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | N 2273 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145706 |
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