A 53, N Nr. 4 Anna (gest. 1603), Witwe des Jacob Naffzer (Naffzertz), Bürgermeister zu Erfurt, sowie ihr verordneter Vormund Hans Ilgen, beide Bürger zu Erfurt (Bekl.), ab 1618 ihre Kinder Judita Musa, Jacob, Johann, Christian und Hieronimus Naffzer, Hans und Anna Ziegler sowie Hans Ilgen, alle al[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, N Nr. 4

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anna (gest. 1603), Witwe des Jacob Naffzer (Naffzertz), Bürgermeister zu Erfurt, sowie ihr verordneter Vormund Hans Ilgen, beide Bürger zu Erfurt (Bekl.), ab 1618 ihre Kinder Judita Musa, Jacob, Johann, Christian und Hieronimus Naffzer, Hans und Anna Ziegler sowie Hans Ilgen, alle als Naffzerische Erben und Bürger zu Erfurt

Anna, geb. Lippert, Witwe des Georg Quelle, sowie für sich und als ihr verordneter Vormund und Bruder Hans Lippert, Goldschmiedemeister, beide Bürger zu Erfurt (Kl.), ab 1618 auch seine Söhne Balthasar und Johann Ludwig Lippert, sowie Johann Göbell als Kurator für Juditha Lippert, Johannes Walther für seine Ehefrau Maria Lippert, Johannes Hoffmann für seine Ehefrau Barbara Lippert und Martin Meister für seine Ehefrau Anna Lippert, alle Töchter des Hans Lippert und alle Bürger zu Erfurt
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

1539 schenkte Günter Frombstett seinem nächsten Verwandten Michael Kranichfeld einen Teil seines Vermögens. Den nicht unbedeutenden Rest erhielt der arme Ludwig Lippert. Nach Frombstetts Tod einigten sich Kranichfeld und Lippert über die Vermögensteilung. Aus dieser Erbschaftsteilung kamen 2.000 fl, die beim Rat der Stadt Erfurt zu 80 fl jährlicher Verzinsung angelegt waren, an Ludwig Lippert. Bis zu seinem Tod im Jahr 1562 wurde er vom Rat der Stadt Erfurt auf diese Verschreibung richtig ausgezahlt. Zum Zeitpunkt des Todes von Ludwig Lippert, befand sich sein Sohn Hans auf Wanderschaft als Handwerker. Diesen Umstand ausnutzend, eignete sich der Bürgermeister von Erfurt, Jacob Naffzer, Schwiegersohn des inzwischen auch verst. Michael Kranichfeld, widerrechtlich die Lippert zustehenden 80 fl Jahreszins an. Alle Versuche Lipperts zur Rückerstattung seines Eigentums scheiterten an der gesellschaftlichen Stellung Jacob Naffzers. 1588, Jacob Naffzer war verstorben, belief sich die Forderung Lipperts auf Zahlung von 2.080 fl an unterschlagenen Zinsen ohne Zinseszinsberechnung und Anerkennung der Verschreibung der 2.000 fl beim Rat von Erfurt als seine Erbschaft. Die Witwe des Bürgermeisters Naffzer verteidigte sich mit der Behauptung, daß die jährlichen 80 fl ausschließlich auf die Person Ludwig Lipperts und nicht auf seine Erben fallen. Die Klage wurde am kurmainzischen weltlichen Gericht zu Erfurt eingereicht, von dort aber des Streitinhalts wegen an das Stadtgericht von Erfurt delegiert. Sämtliche Instanzen entschieden zu Gunsten von Hans Lippert. 1603 verstarb die Witwe Naffzer und die Verteilung ihrer Erbschaft bedrohte die Ansprüche Lipperts erneut, der deshalb bei Dr. iur. Jobst Helmstorf, kurmainzischer Schultheiß zu Erfurt und Ratsherr, den Antrag stellte, 6.000 fl der Gesamterbschaft einzubehalten (Gesamtforderungen Lipperts), damit nicht eine erneute Prozesswelle gegen die Naffzerischen Erben begonnen werden muss.

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:N 24
 

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